Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den konkreten Einzelfall sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.
Müssen KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden?
Der EU AI Act sieht Transparenzpflichten für KI-generierte oder -bearbeitete Inhalte vor. In der Praxis empfiehlt sich ein klarer Hinweis, dass es sich um ein KI-generiertes Bild handelt. Die konkrete Umsetzung sollte mit rechtlicher Beratung abgestimmt werden, da sich die Anforderungen weiterentwickeln.
Für Modemarken heißt das praktisch: Eine transparente Kommunikation, etwa ein kurzer Hinweis in der Bildunterschrift oder in den Nutzungsbedingungen, reduziert rechtliche und reputationsbezogene Risiken. Da die regulatorischen Details in Bewegung sind, lohnt es sich, den Umsetzungsstand regelmäßig zu prüfen.
Sind KI-Models DSGVO-konform?
Ein vollständig KI-generiertes Model stellt keine reale Person dar; für das Model selbst fallen daher in der Regel keine personenbezogenen Daten an. Sobald jedoch echte Personen abgebildet oder für Face-Training genutzt werden, greifen DSGVO-Pflichten inklusive Einwilligung und Rechtsgrundlage.
Zwei Fälle sind zu unterscheiden:
- Rein synthetisches Model: Es existiert keine reale abgebildete Person. Das entschärft viele datenschutzrechtliche Fragen rund um das Model selbst.
- Reale Person (z. B. eigenes Kampagnen-Model per Face-Training): Hier werden biometrische bzw. personenbezogene Daten verarbeitet. Erforderlich sind eine gültige Rechtsgrundlage, eine informierte Einwilligung und klare Regelungen zur Nutzung.
Wichtig ist außerdem, was mit den hochgeladenen Produktfotos passiert. Bei MODELLESS werden Uploads ausschließlich für die Generierung der Bilder verwendet und nicht an Dritte weitergegeben; Details stehen in der Datenschutzerklärung. Dass die Verarbeitung mit einem in Deutschland entwickelten, DSGVO-orientierten Anbieter erfolgt, erleichtert die Dokumentation.
Wem gehören die Bildrechte?
Bei MODELLESS erhalten Kunden die vollen kommerziellen Nutzungsrechte an den generierten Bildern, weltweit und für alle Kanäle. Bei klassischen Shootings sind Bildrechte und Model-Releases dagegen vertraglich zu regeln und teils zeitlich oder kanalbezogen begrenzt.
Für Marketing-Teams ist das ein oft unterschätzter Vorteil: keine Nachverhandlung von Nutzungszeiträumen, keine kanalbezogenen Einschränkungen. Wer reale Personen einbindet, muss deren Persönlichkeitsrechte weiterhin beachten, auch dann, wenn das Bild anschließend KI-gestützt bearbeitet wird.
Checkliste für den rechtssicheren Einsatz
- KI-Nutzung transparent kommunizieren (Kennzeichnung prüfen).
- Bei realen Personen: Einwilligung und Rechtsgrundlage dokumentieren.
- Verarbeitung der Uploads im Auftragsverarbeitungsvertrag klären.
- Nutzungsrechte an den Ergebnisbildern schriftlich festhalten.
- Regulatorische Updates (EU AI Act) im Blick behalten.
Warum die DACH-Herkunft hier zählt
Viele Anbieter im Markt sind internationale Tools mit Datenverarbeitung außerhalb der EU. Für deutsche Modemarken kann das die Dokumentation erschweren. MODELLESS wird in Reutlingen entwickelt und ist auf DSGVO-Konformität ausgelegt, mehr dazu unter Über uns. Wie die Generierung praktisch abläuft, steht unter KI Model Generator.